Ausbildungspflicht Kanton Zürich
Ausbildungs-
pflicht Kanton Zürich
Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse besuchen.
Was ändert sich bei der Ausbildungspflicht für Hunde?
Auch wenn die revidierte Hundegesetzgebung am 1. Juni 2025 in Kraft gesetzt wird, ändert sich bis zur Inkraftsetzung an der geltenden Ausbildungspflicht für grosse oder massige Hunde nichts. Das heisst, alle Hundehaltende, die grosse oder massige Hunde halten, sind bis zur Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung verpflichtet, der jetzt geltenden Ausbildungspflicht nachzukommen. Ab Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung unterstehen neu alle im Kanton Zürich gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht, unabhängig von Grösse oder Rasse.
Obligatorische Hundekurse gemäss rev. Hundeverordnung
Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (am 1. Juni 2025) ändert sich bei der Hundeausbildung Folgendes:
- Ersthundehaltende und Personen, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts können den Theoriekurs anbieten.
- Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (mindestens sechs Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Dies wird anhand einer Checkliste überprüft. Sind nach sechs Lektionen die Ziele noch nicht erreicht, sind weitere Lektionen erforderlich.
Die Bewilligung zur Durchführung dieser Kurse wurde Rahel Käser im Jahr 2016 erteilt.
Vom Veterinäramt Zürich bewilligt (ZH-HAB-0583-200208).
Die Bewilligung wurde am 9. Februar 2020 erneuert und erteilt.